Gründungsberatung & Umgründungen
Gemeinsam richtig starten und clever weiterentwickeln
Eine Unternehmensgründung oder Umgründung ist mehr als ein formeller Akt – sie ist ein bedeutender Meilenstein, der durchdachte Entscheidungen und fundiertes Know-how verlangt. team taxbert begleitet Sie auf diesem Weg – mit einem klaren Blick für Ihre Ziele, umfassender steuerlicher Expertise und einem starken Fokus auf digitale Effizienz.
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Was sind Gründungen und Umgründungen?
Gründungen und Umgründungen betreffen zentrale strukturelle Veränderungen im Lebenszyklus eines Unternehmens. Unter Gründung versteht man den rechtlichen und wirtschaftlichen Start eines neuen Unternehmens. Umgründungen hingegen betreffen bestehende Unternehmen und beinhalten Maßnahmen wie Verschmelzungen, Spaltungen oder Rechtsformwechsel. Beide Prozesse erfordern präzise Planung und rechtssichere Umsetzung – idealerweise mit professioneller Begleitung.
Wer braucht Gründungsberatung?
Gründungsberatung ist für alle relevant, die ein Unternehmen neu starten oder ein bestehendes Geschäftsmodell rechtlich sauber und zukunftsfähig aufstellen möchten. Ob Start-up, Freiberufler:in, Einzelunternehmer:in oder GmbH-Gründer:in – wer frühzeitig auf fundierte Beratung setzt, vermeidet typische Fehler und schafft eine solide Basis für nachhaltigen Erfolg.
Unsere Leistungen in der Gründungs- und Umgründungsberatung
Ob Start-up, Einzelunternehmen, GmbH oder Umstrukturierung – wir sorgen dafür, dass Ihre Gründung oder Umgründung rechtlich sicher, steuerlich optimal und zukunftsorientiert gestaltet wird.
Unsere Leistungen umfassen:
- Gründungsberatung für Unternehmen und Selbstständige
- Finanzplan-Erstellung
- Begleitung bei Behördenwegen und Förderansuchen
- Steuerliche und rechtliche Beratung bei Umgründungen
- Rechtsformwechsel & Betriebsnachfolge
- Koordination mit Notar:innen, Rechtsanwält:innen und Banken
Warum team taxbert für Gründungsberatung?
Erfahrung trifft Unternehmergeist
Unsere Expert:innen haben bereits zahlreiche Gründungen und Umgründungen erfolgreich begleitet. Wir wissen, worauf es ankommt – fachlich wie menschlich. Mit viel Einfühlungsvermögen und einem strukturierten Vorgehen machen wir komplexe Themen leicht verständlich und handhabbar.
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Individuelle Beratung
Jede Unternehmensstruktur ist anders – deshalb setzen wir auf persönliche Betreuung und optimierte Lösungen. Gemeinsam analysieren wir Ihre Ausgangslage und entwickeln die Strategie, die am besten zu Ihren Zielen passt.
Digitalisierung von Anfang an
Wir denken Ihre Prozesse digital. Das beginnt schon bei der Gründung: Von Online-Terminanfrage über digitale Belegablage bis hin zur smarten Buchhaltungslösung – wir setzen auf effiziente, digitale Zusammenarbeit.
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Von der Planung bis zur Umsetzung
Obwohl im Einkommensteuerrecht eine Rückwirkungsfiktion von neun Monaten für Umgründungen existiert, sind Umgründungsvorgänge stets sorgfältig zu planen und vorausschauend zu gestalten. Wir helfen, den optimalen Zeitplan zu bestimmen und unterstützen bei allen relevanten Fragestellungen von der Planung der Umgründung bis hin zur Umsetzung.
Ihre Ansprechpersonen
Persönlicher Austausch ist gerade bei Gründungs- und Umgründungsvorhaben entscheidend. Unser Team steht Ihnen mit umfassendem Know-how und einem klaren Blick für praxisnahe Lösungen zur Seite. Wir begleiten Sie durch alle Phasen – strukturiert, vorausschauend und mit einem offenen Ohr für Ihre individuellen Ziele und Herausforderungen.
FAQs zur Gründungs- und Umgründungs-beratung
Welche Rechtsform ist für mein Vorhaben die richtige?
Welche Voraussetzungen gibt es, um als „Neugründer:in“ nach dem NeuFöG zu gelten?
- Schaffung einer neuen betrieblichen Struktur: Dies bedeutet die Gründung eines bisher nicht existierenden gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder freiberuflichen Betriebs.
- Keine vergleichbare selbständige Tätigkeit in den letzten fünf Jahren: Die Betriebsinhaber:innen dürfen sich innerhalb der letzten fünf Jahre weder im Inland noch im Ausland in vergleichbarer Art (gemäß der ÖNACE-Systematik) beherrschend betrieblich betätigt haben.
- Keine bloße Änderung der Rechtsform oder Übernahme eines bestehenden Betriebs: Es darf sich nicht um eine bloße Rechtsformänderung oder einen bloßen Wechsel in der Betriebsinhaberschaft eines bereits bestehenden Betriebs handeln.
- Einzelunternehmer:innen
- Unbeschränkt haftende Gesellschafter:innen bei Personengesellschaften (OG, KG)
- Gesellschafter:innen von Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH), sofern sie entweder zu mindestens 50 % am Vermögen beteiligt oder mehr als 25 % beteiligt und zusätzlich mit der Geschäftsführung betraut sind
Worin besteht die Förderung nach dem NeuFöG?
- Befreiung von bestimmten Abgaben und Gebühren: Dies betrifft beispielsweise Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben im Zusammenhang mit der Gründung.
- Reduktion von Lohnnebenkosten: Unter bestimmten Voraussetzungen können für neu eingestellte Mitarbeiter:innen innerhalb von 35 Kalendermonaten nach der Neugründung für maximal 12 Monate bestimmte Lohnnebenkosten entfallen.
Wann ist eine Umgründung sinnvoll?
- Wachstum des Unternehmens: Anpassung der Rechtsform an veränderte Unternehmensgrößen
- Haftungsbeschränkung: Wechsel zu einer Rechtsform mit beschränkter Haftung
- Steuerliche Optimierung: Nutzung von steuerlichen Vorteilen durch Umstrukturierung
- Nachfolgeplanung: Vorbereitung auf die Übergabe des Unternehmens
Wie lange dauert eine Umgründung?
Wie wirkt sich eine Umgründung auf bestehende Verträge und Arbeitsverhältnisse aus?
- Verträge: Je nach Art der Umgründung können Verträge automatisch übergehen oder müssen neu abgeschlossen werden.
- Arbeitsverhältnisse: Mitarbeiter:innen-Rechte und -pflichten bleiben in der Regel bestehen, jedoch sind Informations- und Mitbestimmungsrechte zu beachten.