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Steuerberatung für Selbständige und freie Berufe

Selbstständig, aber nicht allein – wir begleiten Sie mit klarer Struktur und steuerlichem Weitblick

Selbstständig, aber nicht allein – wir begleiten Sie mit klarer Struktur und steuerlichem Weitblick.

Ob Grafikdesigner:in, Yogalehrer:in, IT-Fachkraft, Berater:in oder Fotograf:in – die Anforderungen an Selbstständige und freie Berufe sind vielfältig. Von der ersten Rechnung über die Sozialversicherung bis zur Jahresplanung: Wir begleiten Sie mit umfassendem Know-how, digitalen Lösungen und persönlicher Betreuung – verständlich, verlässlich und effizient.

Taxbert Meeting

Unsere Leistungen für Selbstständige und freie Berufe

Wir wissen, worauf es bei selbstständigen Tätigkeiten wirklich ankommt: Klarheit, Planbarkeit und möglichst wenig Bürokratie. Wir gestalten Ihre steuerlichen Pflichten so, dass Sie den Kopf frei haben – für Ihr eigentliches Business.

Unsere Schwerpunkte für Selbstständige und freie Berufe:

  • Gründungsberatung und Einstieg in die Selbstständigkeit: Unterstützung bei Rechtsformwahl, steuerlicher Registrierung, Definition der Einkünfte (z. B. Einkünfte aus § 22 oder § 23 EStG), Meldung an die Sozialversicherung (SVS) und Auswahl des passenden Steuerregimes.
  • Buchhaltung und digitale Belegerfassung: Effizient, übersichtlich und digital – mit modernen Tools zur Belegerfassung und transparenten Auswertungen.
  • Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung: Beratung zur Umsatzsteuerpflicht und bestehenden Wahlrechten, Vorsteuerabzug, Übergang von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung.
  • Steuererklärungen und laufende Beratung: Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung, Ermittlung der Steuerlast, Optimierung von Vorauszahlungen und Steuerfristen. Strategische Beratung über das ganze Jahr hinweg – nicht nur zum Bilanzstichtag.
  • Sozialversicherung und Steuerplanung für Selbstständige: Zeitgerechte Ermittlung voraussichtlicher SVS-Nachzahlungen auf Basis von Ergebnisplanungen sowie Erstellung klarer Empfehlungen hinsichtlich möglicher Vorauszahlungen und Investitionsmöglichkeiten.
  • Investitionen, AfA und steuerliche Begünstigungen: Nutzung von Investitionsfreibeträgen, Abschreibungen oder steuerlichen Förderungen – wir denken umfassend mit.
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden und SVS: Ob Rückfrage, Prüfung oder Bescheid – wir übernehmen das für Sie – fachlich versiert, kommunikativ stark und lösungsorientiert.

Warum team taxbert? Unsere Arbeitsweise

Versändlich und lösungsorientiert

Wir sprechen Klartext – auch bei komplexen steuerlichen Themen.

Digital und effizient

Papierlos mit smarten Tools für die digitale, laufende Buchhaltung. 

Kompetent und vorausschauend

Wir denken unternehmerisch und verfolgen einen ganzheitlichen Beratungsansatz.

Kompetent und vorausschauend

Wir denken unternehmerisch und verfolgen einen ganzheitlichen Beratungsansatz.

Ihre Ansprechpersonen

Vertrauen Sie auf Partner:innen, die Ihre steuerlichen Herausforderungen verstehen und mit Ihnen gemeinsam nachhaltige Lösungen entwickeln. team taxbert steht für Steuerberatung, die Ihnen nicht nur Sicherheit gibt, sondern auch neue Perspektiven eröffnet.

Herbert Toifl 
Cornelia Bartholner-Döller

FAQs für Selbstständige und freie Berufe

Muss ich als Selbstständige:r eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung machen?

Bin ich als Kleinunternehmer:in umsatzsteuerpflichtig?

Bis 35.000 € Jahresumsatz gilt die Kleinunternehmerregelung. Darüber hinaus kann die Regelbesteuerung sinnvoll oder verpflichtend sein – wir beraten Sie individuell.

Wie funktioniert die Anmeldung zur SVS?

Die Anmeldung zur Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) erfolgt in der Regel automatisch, sobald eine selbstständige Tätigkeit beim Finanzamt gemeldet wird. Die SVS erhält diese Information direkt und nimmt anschließend Kontakt mit der betreffenden Person auf. Wer auf Nummer sicher gehen möchte oder Unsicherheiten klären will, kann sich auch direkt an die SVS wenden. Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung zur SVS und prüfen, ob beispielsweise eine GSVG-Befreiung für Sie möglich oder sinnvoll ist. So stellen wir sicher, dass Ihre sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Anfang an passt.

Welche Steuern und Abgaben muss ich als Selbstständige:r in Österreich zahlen?

Als Selbstständige:r zahlen Sie in der Regel Einkommensteuer und je nach Art der Tätigkeit und Umsatzhöhe auch Umsatzsteuer sowie je nach Art der Tätigkeit und Einkommenshöhe auch Sozialversicherungsbeiträge an die SVS. Auch Sondersteuern wie Werbeabgabe, Kfz-Steuer oder Grundsteuer können relevant sein. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und Ihre Steuerlast zu optimieren. 

Wie kann ich als Selbstständige:r Steuern sparen?

Selbstständige haben viele Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu optimieren – etwa durch die Wahl der passenden Rechtsform, gezielte Investitionen oder die Nutzung von Freibeträgen und steuerlichen Begünstigungen. Wir zeigen Ihnen individuell, welche Möglichkeiten zu Ihrem Betrieb passen.

Was kann ich als Selbstständige:r von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich gilt – absetzbar sind alle betrieblich veranlassten Ausgaben, z. B. Arbeitsmaterialien, Miete, Fortbildungen, Fachliteratur, Lizenzgebühren, Telefon, anteilige Reisekosten und vieles mehr. Auch betriebliche Anschaffungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sind steuerlich relevant. Wichtig: Die Kosten müssen nachweisbar sein.

Wie viel Geld soll ich als Selbstständige:r monatlich für Steuern und Abgaben zurücklegen?

Wie viel Sie konkret zurücklegen sollten, hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrer Einkommenshöhe, Ihrer Rechtsform, etwaigen Steuerbegünstigungen sowie dem Zeitpunkt Ihrer Steuer- und SV-Vorauszahlungen. Damit Sie hier Planungssicherheit haben, ermitteln wir den monatlichen Rücklagebedarf gerne für Sie. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben Ihrer betrieblichen Tätigkeit. Auf dieser Basis berechnen wir die zu erwartenden Einkommensteuer- und Sozialversicherungsbeträge und zeigen, welche Steuerbegünstigungen für Sie infrage kommen. So wissen Sie genau, wie viel Geld Sie monatlich zur Seite legen sollten – und vermeiden unangenehme Überraschungen.

Wie kann ich meine Steuerlast durch Investitionen optimieren?

Betriebliche Investitionen können steuerlich als gewinnmindernder Aufwand geltend gemacht werden – entweder direkt zur Gänze im Anschaffungsjahr (geringwertige Wirtschaftsgüter bis 1.000,00 EUR) oder in Form von halbjährlicher Abschreibung über die betriebsgewöhnliche, erwartete Nutzungsdauer. Seit 2023 kann (auch für GmbHs) der 10%- bzw. 15%ige Investitionsfreibetrag für bestimmte Investitionen zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Bei natürlichen Personen ist zusätzlich der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag zu bedenken. Investitionen sollten zur Unternehmensstrategie passen und steuerlich gezielt geplant werden.

Ich bin selbständig und auch angestellt – muss ich bei mehreren Tätigkeiten etwas Besonderes beachten?

Ja, unbedingt. Wenn Sie sowohl selbstständig tätig als auch angestellt sind, werden die Einkünfte aus beiden Beschäftigungen zusammengerechnet – sowohl für die Einkommensteuer als auch für die Sozialversicherung. Das kann sich auf die Steuerprogression und die SVS-Pflicht auswirken, insbesondere wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden. Wir analysieren Ihre gesamte Einkommenssituation und beraten Sie dazu, welche Vorsorgemaßnahmen – etwa durch gezielte Vorauszahlungen – für Sie sinnvoll sind, um Nachzahlungen zu vermeiden und steuerliche Vorteile bestmöglich zu nutzen.
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