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Steuerberatung für Privatpersonen

Professionelle Steuerhilfe für Ihre private Steuererklärung

Steuerliche Fragen betreffen nicht nur Unternehmen. Auch als Privatperson – ob Angestellte:r, Vermieter:in, Investor:in oder Pensionist:in – kann es sinnvoll sein, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Bei team taxbert sind Sie in besten Händen: Wir bringen Klarheit in Ihre steuerlichen Themen und helfen, Chancen zu nutzen, Pflichten rechtzeitig zu erfüllen und unnötige Zahlungen zu vermeiden.

Taxbert Meeting

Unsere Leistungen für Privatpersonen

Ganz gleich, ob es um Ihre jährliche Arbeitnehmerveranlagung, den Verkauf, die Vermietung einer Immobilie oder um zusätzliche Einkünfte aus verschiedenen Quellen geht – wir beraten Sie kompetent, persönlich und verständlich bei allen steuerlichen Fragen als Privatperson.

Unsere Schwerpunkte für Privatpersonen:

  • Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich): Unabhängig, ob freiwillige Arbeitnehmerveranlagung oder Pflichtveranlagung – wir holen für Sie das Maximum heraus durch die Geltendmachung von Sonderausgaben, Werbungskosten, Pendlerpauschale, außergewöhnliche Belastungen u. v. m.
  • Vermietung und Verpachtung: Beratung zur Einkünfteermittlung, Absetzungsmöglichkeiten, Umsatzsteuerpflicht und Liebhabereibeurteilung.
  • Kapitalerträge und private Beteiligungen: Unterstützung bei der korrekten Deklaration von erhaltenen Dividenden, Einkommen aus Beteiligungsveräußerungen oder Kursgewinnen.
  • Immobilienverkäufe (ImmoESt): Berechnung der Immobilienertragsteuer, Prüfung von Befreiungstatbeständen (z. B. Hauptwohnsitzregelung), Meldung und Abfuhr.
  • Internationale Sachverhalte: Beratung bei Auslandseinkünften, Wegzug, Zuzug, Doppelbesteuerungsabkommen – inklusive Rückerstattungs- und Anrechnungsmöglichkeiten. 
  • Beratung für Pensionist:innen und Nebenverdienste: Unterstützung bei der optimalen steuerlichen Behandlung von Pensionseinkünften, Nebenjobs, Vermietung oder Kapitalerträgen.

Warum team taxbert? Unsere Arbeitsweise

Effizienz durch Digitalisierung

Belege scannen, hochladen, fertig. Unsere Systeme sparen Zeit und liefern aussagekräftige Analysen.

Kompetenz vermittelt Sicherheit

Auf unsere langjährige und umfassende Erfahrung in der Beratung von KMUs können Sie vertrauen.

Verlässliche Betreuung

Persönliche Ansprechpartner:innen für verständliche Antworten auf komplexe Steuerfragen.

Ihre Ansprechpersonen

Vertrauen Sie auf Partner:innen, die Ihre steuerlichen Herausforderungen verstehen und mit Ihnen gemeinsam nachhaltige Lösungen entwickeln. team taxbert steht für Steuerberatung, die Ihnen nicht nur Sicherheit gibt, sondern auch neue Perspektiven eröffnet.

Herbert Toifl 
Cornelia Bartholner-Döller

FAQs rund um Steuerberatung & Buchhaltung für Privatpersonen

Wann lohnt sich eine Arbeitnehmerveranlagung?

Welche Ausgaben kann ich in meiner Arbeitnehmerveranlagung absetzen?

Viele Angestellte lassen jährlich Geld beim Finanzamt liegen, weil sie nicht wissen, was absetzbar ist. Zu den häufigsten Werbungskosten bei Angestellten gehören: 

- Arbeitsmittel: z.  B. Laptop, Drucker, beruflich genutztes Smartphone, Fachsoftware 
- Aus- und Fortbildungskosten: z.  B. Kursgebühren, Seminare, Literatur, Prüfungsgebühren 
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: z. B. Pendlerpauschale und Pendlereuro oder Verkehrsabsetzbetrag 
- Homeoffice: Pauschale pro Tag oder anteilige Kosten für Strom, Internet, Möbel (z. B. Schreibtisch) 
- Telefonausgaben: sofern beruflich mitgenutzt bzw. kein Firmenhandy vorliegt 
- Berufskleidung: z. B. bei Uniformpflicht, Schutzkleidung oder branchenspezifischer Bekleidung 

Zusätzlich ist es in Österreich möglich, bestimmte Ausgaben in Form von Sonderausgaben (z. B. Spenden an begünstigte Organisationen, Kirchenbeiträge, Steuerberatungskosten,…) oder als außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Pflegekosten für Angehörige, Begräbniskosten,…) abzusetzen. 

Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten, bestimmte Ausgaben steuermindernd geltend zu machen.

Wie lange kann ich rückwirkend eine Arbeitnehmerveranlagung einreichen?

Die Einreichung einer freiwilligen Steuererklärung kann für bis zu fünf Jahre rückwirkend erfolgen. Auch, wenn das Finanzamt eine automatische Veranlagung durchgeführt hat, ändert das nichts an der Möglichkeit eine Steuererklärung einzureichen.

Muss ich als Privatperson bei einem Immobilienverkauf ImmoESt zahlen?

In vielen Fällen fällt Immobilienertragsteuer (ImmoESt) in Höhe von aktuell 30 % auf den erzielten Gewinn an. Unter gewissen Voraussetzungen kann aber auch Steuerfreiheit vorliegen (z. B. Hauptwohnsitzbefreiung). Sollte keine steuerbefreiende Voraussetzung erfüllt sein, ist zu prüfen, ob es sich bei der betreffenden Immobilie um Altvermögen oder Neuvermögen handelt. Wir analysieren gerne Ihren individuellen Fall und berechnen verlässlich die etwaige Steuerlast.

Ich bin angestellt und vermiete eine Wohnung – muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Ja, wenn Sie als Privatperson eine Wohnung vermieten, müssen Sie in der Regel (außer Ihr Gewinn aus der Vermietung liegt unterhalb der Freigrenze von 730,00 EUR im Jahr) eine Einkommensteuererklärung abgeben, denn die Mieteinnahmen zählen zu den steuerpflichtigen Einkünften. Gleichzeitig könne Sie eine Vielzahl an Ausgaben absetzen wie beispielsweise: 

Abschreibung (AfA) für Gebäude (in der Regel 1,5 % jährlich vom Anschaffungswert) 

- Instandhaltung und Reparaturen 
- Betriebskosten, Hausverwaltung 
- Versicherungen 
- Grundsteuer 
- Maklerprovision bei Vermietung 
- Zinsen für Immobilienkredite 
- Steuerberatungskosten 

Wir helfen Ihnen bei der optimalen Gestaltung.

Ich habe Einkünfte aus dem Ausland – was nun?

Wir prüfen gerne individuell, ob Sie diese versteuern müssen und wie Doppelbesteuerung vermieden werden kann.

Ich bin Pensionist:in und habe keine weiteren Einkünfte – muss ich eine Steuererklärung machen?

Wenn Sie ausschließlich Pension beziehen, sind Sie nicht verpflichtet, eine Arbeitnehmerveranlagung abzugeben, da die Lohnsteuer bereits von Ihrem Netto abgezogen und abgeführt wurde. Häufig lohnt sich aber auch im Ruhestand eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung – vor allem, wenn zusätzliche Belastungen oder Sonderausgaben anfallen. Oft liegen vorliegende Ausgaben vor: 

- Krankheitskosten (z. B. Arztkosten, Medikamente, Therapien) 
- Kosten für Heilbehelfe (z.B. Brillen, Prothesen, …) 
- Kosten für Pflegepersonal oder Heimunterbringung 
- Kirchenbeitrag 
- Spenden 

Wir analysieren gerne Ihre individuelle Situation.
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