Steuerberatung für Privatpersonen
Professionelle Steuerhilfe für Ihre private Steuererklärung
Steuerliche Fragen betreffen nicht nur Unternehmen. Auch als Privatperson – ob Angestellte:r, Vermieter:in, Investor:in oder Pensionist:in – kann es sinnvoll sein, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Bei team taxbert sind Sie in besten Händen: Wir bringen Klarheit in Ihre steuerlichen Themen und helfen, Chancen zu nutzen, Pflichten rechtzeitig zu erfüllen und unnötige Zahlungen zu vermeiden.
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Unsere Leistungen für Privatpersonen
Ganz gleich, ob es um Ihre jährliche Arbeitnehmerveranlagung, den Verkauf, die Vermietung einer Immobilie oder um zusätzliche Einkünfte aus verschiedenen Quellen geht – wir beraten Sie kompetent, persönlich und verständlich bei allen steuerlichen Fragen als Privatperson.
Unsere Schwerpunkte für Privatpersonen:
- Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich)
- Vermietung und Verpachtung
- Kapitalerträge und private Beteiligungen
- Immobilienverkäufe (ImmoESt)
- Internationale Sachverhalte
- Beratung für Pensionist:innen und Nebenverdienste
Warum team taxbert? Unsere Arbeitsweise
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Effizienz durch Digitalisierung
Belege scannen, hochladen, fertig. Unsere Systeme sparen Zeit und liefern aussagekräftige Analysen.
Kompetenz vermittelt Sicherheit
Auf unsere langjährige und umfassende Erfahrung in der Beratung von KMUs können Sie vertrauen.
Verlässliche Betreuung
Persönliche Ansprechpartner:innen für verständliche Antworten auf komplexe Steuerfragen.
Unsere Leistungen
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Unsere Leistungen
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Ihre Ansprechpersonen
Vertrauen Sie auf Partner:innen, die Ihre steuerlichen Herausforderungen verstehen und mit Ihnen gemeinsam nachhaltige Lösungen entwickeln. team taxbert steht für Steuerberatung, die Ihnen nicht nur Sicherheit gibt, sondern auch neue Perspektiven eröffnet.
FAQs rund um Steuerberatung & Buchhaltung für Privatpersonen
Wann lohnt sich eine Arbeitnehmerveranlagung?
Welche Ausgaben kann ich in meiner Arbeitnehmerveranlagung absetzen?
- Arbeitsmittel: z. B. Laptop, Drucker, beruflich genutztes Smartphone, Fachsoftware
- Aus- und Fortbildungskosten: z. B. Kursgebühren, Seminare, Literatur, Prüfungsgebühren
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: z. B. Pendlerpauschale und Pendlereuro oder Verkehrsabsetzbetrag
- Homeoffice: Pauschale pro Tag oder anteilige Kosten für Strom, Internet, Möbel (z. B. Schreibtisch)
- Telefonausgaben: sofern beruflich mitgenutzt bzw. kein Firmenhandy vorliegt
- Berufskleidung: z. B. bei Uniformpflicht, Schutzkleidung oder branchenspezifischer Bekleidung
Zusätzlich ist es in Österreich möglich, bestimmte Ausgaben in Form von Sonderausgaben (z. B. Spenden an begünstigte Organisationen, Kirchenbeiträge, Steuerberatungskosten,…) oder als außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Pflegekosten für Angehörige, Begräbniskosten,…) abzusetzen.
Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten, bestimmte Ausgaben steuermindernd geltend zu machen.
Wie lange kann ich rückwirkend eine Arbeitnehmerveranlagung einreichen?
Muss ich als Privatperson bei einem Immobilienverkauf ImmoESt zahlen?
Ich bin angestellt und vermiete eine Wohnung – muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Abschreibung (AfA) für Gebäude (in der Regel 1,5 % jährlich vom Anschaffungswert)
- Instandhaltung und Reparaturen
- Betriebskosten, Hausverwaltung
- Versicherungen
- Grundsteuer
- Maklerprovision bei Vermietung
- Zinsen für Immobilienkredite
- Steuerberatungskosten
Wir helfen Ihnen bei der optimalen Gestaltung.
Ich habe Einkünfte aus dem Ausland – was nun?
Ich bin Pensionist:in und habe keine weiteren Einkünfte – muss ich eine Steuererklärung machen?
- Krankheitskosten (z. B. Arztkosten, Medikamente, Therapien)
- Kosten für Heilbehelfe (z.B. Brillen, Prothesen, …)
- Kosten für Pflegepersonal oder Heimunterbringung
- Kirchenbeitrag
- Spenden
Wir analysieren gerne Ihre individuelle Situation.