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Steuerberatung für die Gastronomie

Smarte Steuerlösungen für Küche, Service & Kassa

Ob Restaurant, Café, Bar oder Imbiss – in kaum einer Branche sind die Anforderungen an Buchhaltung, Personalverrechnung und Steuern so dynamisch wie in der Gastronomie. Wir sorgen dafür, dass Sie den Kopf frei haben für Ihre Gäste – mit digitaler Effizienz, branchenspezifischem Know-how und praxisnaher Beratung.

Taxbert Meeting

Unsere Leistungen für Gastronomiebetriebe

Von der Neugründung bis zur Übergabe – wir begleiten Gastronom:innen durch jede Phase ihres Betriebs und kennen die Besonderheiten der Branche.

Unser Angebot für die Gastronomie-Branche:

  • Gründungsberatung und Finanzierung: Unterstützung bei Rechtsformwahl, Investitionsplanung, Behördenwegen und Fördermöglichkeiten.
  • Digitale Buchhaltung und Kassensystem-Integration: Klar strukturiert, digital organisiert – optimiert für bargeldintensive Betriebe; Mit nahtloser Anbindung an Registrierkassen, Warenwirtschaftssysteme und digitaler Belegerfassung. Anbindung an Banken zur automatischen Übernahme der Bankdaten.
  • Steuerberatung: Registrierkassenführung und Kassennachschau-Vorsorge: Beratung zur korrekten Einrichtung, laufenden Führung und Aufzeichnungspflichten Ihrer Registrierkasse – für eine reibungslose Kassennachschau; Behandlung von Trinkgeldern im Steuerrecht: Wir analysieren gemeinsam Ihre Abläufe und beraten Sie zur optimalen, rechtssicheren Lösung – ob Einzeltrinkgeld, gemeinschaftliche Trinkgeldkasse oder andere Modelle; Steuerrechtliche Behandlung von Gutscheinen.
  • Personalverrechnung und Arbeitsrecht in der Gastronomie: Lohn- und Gehaltsabrechnungen inkl. Beratung zu Kollektivverträgen, Zuschlägen, Teilzeit, Saisonkräften und Aushilfen.
  • Jahresabschlüsse und Steuererklärungen: Termingerecht, transparent und klar aufbereitet – für verlässliche Entscheidungen und rechtliche Sicherheit.
  • Kosten- und Liquiditätsplanung: Für mehr Stabilität im saisonal geprägten Gastronomiebetrieb – mit regelmäßigen Auswertungen und Forecasts.
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen: Hohe Glaubwürdigkeit durch eine gute Datenaufbereitung. Registrierkassennachschau, GPLA, Betriebsprüfung – wir vertreten Sie kompetent gegenüber den Behörden.

Warum team taxbert? Unsere Arbeitsweise

Erfahrung und Kompetenz

Fragestellungen rund um die Behandlung von Trinkgeld, Gutscheinen oder der Registrierkasse – wir kennen die steuerlichen Besonderheiten im Gastronomiebereich.

Digitale Prozesse

 Von der Kassenintegration bis zur digitalen Belegerfassung – wir achten auf maximale Effizienz.

Verständlich und praxisnah

Wir erklären steuerliche Themen so, dass Sie schnell entscheiden und effizient handeln können.

Persönliche Betreuung

Feste Ansprechperson, kurze Wege, schnelle Reaktionszeiten – so geht vertrauensvolle Steuerberatung heute.

Ihre Ansprechpersonen

Vertrauen Sie auf Partner:innen, die Ihre steuerlichen Herausforderungen verstehen und mit Ihnen gemeinsam nachhaltige Lösungen entwickeln. Das team taxbert steht für Steuerberatung, die Ihnen nicht nur Sicherheit gibt, sondern auch neue Perspektiven eröffnet.

Herbert Toifl 
Cornelia Bartholner-Döller

FAQs rund um Steuerberatung in der Gastronomie

Wie wird Trinkgeld steuerlich behandelt?

Was muss ich bei der Führung einer Registrierkasse beachten?

Jeder Gastronomiebetrieb mit einem Jahresumsatz über 15.000 € und Barumsätzenüber7.500 € ist zur Verwendung einer manipulationssicheren Registrierkasse verpflichtet. Es gelten strenge Aufzeichnungspflichten und Vorgaben (z. B. Belegerteilungspflicht, Manipulationsschutz). Wir helfen bei der Einrichtung und sorgen für Kassensicherheit bei Prüfungen. Wir empfehlen unbedingt eine Registrierkasse, welche eine Überleitung zur Buchhaltungssoftware ermöglicht.

Was muss ich bei der Anstellung von Mitarbeiter:innen steuerlich beachten?

Neben der ordnungsgemäßen Anmeldung zur Sozialversicherung sind Lohnverrechnung, Kollektivverträge, Sonderzahlungen, Sachbezüge und gegebenenfalls Trinkgeldpauschalen zu beachten. Gerade in der Gastronomie ist es wichtig, Dienstpläne und Arbeitszeiten korrekt zu dokumentieren, um spätere Risiken bei Prüfungen zu vermeiden. Wir übernehmen Ihre Lohnverrechnung und beraten umfassend.

Was muss ich bei der Abrechnung von Gutscheinen beachten (z. B. Restaurantgutscheine)?

Unterschieden wird zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen. Einzweckgutscheine lösen die Umsatzsteuer bereits beim Verkauf aus, Mehrzweckgutscheine erst beim Einlösen. Die richtige Behandlung ist entscheidend für Ihre Umsatzsteuerpflicht und Buchhaltung – wir beraten Sie klar und praxisnah.

Wie ist mit Privatentnahmen in meinem Gastrobetrieb steuerlich umzugehen?

Essen, Getränke oder andere Leistungen, die Sie selbst konsumieren, gelten als Eigenverbrauch und müssen steuerlich erfasst werden – häufig mit einem pauschalen Sachbezugswert. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und rechtssicher zu dokumentieren.
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