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Steuerberatung für Ärzt:innen

Von der Praxisgründung bis zur Bilanz

Weniger Papierkram, mehr Fokus auf Ihre Patient:innen – team taxbert sorgt für ein gesundes Fundament für Ihre Praxis durch Effizienz und betriebswirtschaftlichen Hausverstand kombiniert mit optimierter Abgabengestaltung.

Taxbert Meeting

Unsere Leistungen für Ärzt:innen

Wir unterstützen Ärzt:innen in ihrer Rolle als Unternehmer:innen – und stehen bei allen wirtschaftlichen und steuerlichen Fragen zur Seite: von Investitionen, Liquiditätsplanung und Finanzierung über Personalfragen bis hin zur Wahl der passenden Organisationsform (Einzelordination, Gruppenpraxis oder Apparategemeinschaft). Auch bei Praxisübernahmen, Gewerbeumsätzen, SVS-Beiträgen und der optimalen Steuerplanung beraten wir Sie umfassend

Unser einzigartiges Konzept für den Buchhaltungsprozess wird gemeinsam mit einer Musterordination entwickelt – für aussagekräftige betriebswirtschaftliche Daten und die nötige Kontrolle.

Unser Angebot für Ärzt:innen:

  • Praxiseröffnung und Praxisübernahme: Unterstützung bei Ordinationseröffnung inkl. Erledigung der Meldungen bei den diversen Behörden, Investitions-, Liquiditäts- und Förderungsplanung, Prozessoptimierung für die Praxisverwaltung und Buchhaltung
  • Laufende Steuerberatung und Buchhaltung: Klar strukturiert, digital organisiert, mit Fokus auf steuerliche Optimierung und Planbarkeit, Datenübernahme aus Faktura- oder Registrierkassenprogrammen, Anbindung an Banken zur automatischen Übernahme der Bankdaten
  • Jahresabschluss: Rechtssicher und transparent
  • Steuerplanung und Vorsorgekonzepte: Planung und Optimierung der Abgaben – für eine sichere Zukunft, Planung Privatentnahmen – Darstellung, was netto tatsächlich bleibt, Vorsteuerabzug – in welchen Fällen möglich und wenn ja, zu welchem Anteil
  • Personalverrechnung: Lohnverrechnung für Kanzleimitarbeiter:innen, Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen, Abwicklung der Lohn- und Abgabenprüfungen
  • Vertretung bei Betriebsprüfungen und Finanzverfahren: Hohe Glaubwürdigkeit durch eine gute Datenaufbereitung, Fachlich stark und durchsetzungsfähig auf Augenhöhe

Warum team taxbert? Unsere Arbeitsweise

Fokus Medizin

Wir betreuen zahlreiche Ärzt:innen aus Allgemeinmedizin, Fachpraxen, Gruppenpraxen und Spitäler.

Digitale Lösungen

Digitale Tools ermöglichen Ihnen eine orts- und zeitunabhängige Zusammenarbeit – einfach, schnell, sicher. Wir strukturieren die Prozesse aus Sicht der Praxis. 

Verständliche Kommunikation

Wir sprechen Klartext, insbesondere wenn es um komplexe Themen wie Umsatzsteuer, Investitionen oder Umgründungen geht.

Feste Ansprechpartner:innen

Persönlich, verbindlich, mit Blick für Ihre beruflichen wie privaten Ziele.

Ihre Ansprechpersonen

Vertrauen Sie auf eine:n Partner:in, der/die Ihre steuerlichen Herausforderungen versteht und mit Ihnen gemeinsam nachhaltige Lösungen entwickelt. team taxbert steht für Steuerberatung, die Ihnen nicht nur Sicherheit gibt, sondern auch neue Perspektiven eröffnet.

Herbert Toifl 
Cornelia Bartholner-Döller

FAQs zur Steuerberatung für Ärzt:innen

Wie viel bleibt mir aus meinem ärztlichen Betrieb am Ende netto über?

Was muss ich steuerlich bei der Gründung einer eigenen Praxis beachten?

Ärzt:innen sind auf Ihrem Weg in die Selbständigkeit mit einer Reihe von Fragestellungen rechtlicher und wirtschaftlicher Natur konfrontiert. Es gilt, sich Gedanken zur geeigneten Rechtsformwahl, Finanzierungen und Investitionen zu machen. Dazu gilt es Umsatzprognose und Aufwandsschätzungen zu erstellen und überdies Behördenwege sowie diverse Meldungen zu erledigen. Wir beraten Sie gerne umfassend und begleiten Sie vorausschauend durch Ihren Gründungsprozess.

Wo bin ich als Ärzt:in sozialversichert?

Das hängt ganz davon ab, in welcher Form Sie beruflich tätig sind. Je nach Einordnung kommen unterschiedliche Versicherungsträger infrage:
  • ASVG für angestellte Ärzt:innen,
  • SVS für selbstständig tätige Ärzt:innen mit Gewerbeberechtigung,
  • FSVG für freiberuflich tätige Ärzt:innen ohne Gewerbeberechtigung,
  • Wohlfahrtsfonds in bestimmten Bundesländern für Vertragsärzt:innen,
  • sowie ggf. private Krankenversicherungen als Ergänzung.
Auch die Mitarbeitervorsorgekasse (Abfertigung neu) ist ein Thema, das frühzeitig berücksichtigt werden sollte – vor allem bei Anstellung von Personal oder bei eigener Anstellung in der GmbH. Wir klären mit Ihnen, welche Systeme für Ihre konkrete Tätigkeit gelten und sorgen dafür, dass Sie korrekt und vollständig sozialversichert sind.

Welche Ausgaben kann ich als selbstständige:r Ärzt:in steuerlich absetzen?

Grundsätzlich gilt – Ausgaben, die als betrieblich eingestuft werden können, können gewinnmindernd geltend gemacht werden. Dazu zählen in der Praxis häufig Aufwendungen in Zusammenhang mit medizinischem Equipment, Praxissoftware, Personal, Fachliteratur, Fortbildung, Berufskleidung und vieles mehr. Wir helfen Ihnen gerne bei der korrekten Einordnung.

Was muss ich als Praxisinhaber:in bei der Anstellung von Mitarbeiter:innen beachten?

Durch die Anstellung von Mitarbeiter:innen werden Ärzt:innen mit Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts sowie weiteren steuerrechtlichen Themen konfrontiert. Zu berücksichtigende Lohnnebenkosten, korrekte Arbeitsvertragsgestaltung, Führung von ordnungsgemäßen Zeitaufzeichnungen, Auswahl einer Mitarbeiter:innen-Vorsorgekasse, … – wir begleiten Sie gerne durch den gesamten Prozess.

Welche Steuervorteile gibt es für selbstständige Ärzt:innen?

Selbstständige Ärzt:innen in Österreich können eine Reihe vonSteuervorteilen und -begünstigungen nutzen. Vom Abzug laufender Betriebsausgaben, Nutzung von Investitionsbegünstigungen (z. B. Investitionsfreibetrag oder investitionsabhängiger Gewinnfreibetrag), Geltendmachung von Pensions- und Vorsorgeaufwendungen bis zum möglichen Vorsteuerabzug bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen – wir zeigen, was möglich ist.

Muss ich als angestellte:r Ärzt:in eine Steuererklärung machen?

Ob eine Steuererklärung verpflichtend ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. In vielen Fällen – z. B.l bei Nebeneinkünften, mehreren Dienstverhältnissen, steuerlich relevanten Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen – besteht eine Abgabepflicht. Aber auch wenn keine Verpflichtung besteht, lohnt sich eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung häufig: Sie können berufsbedingte Werbungskosten (z. B. Fortbildungen, Fachliteratur, Berufskleidung), Sonderausgaben oder Pendlerpauschalen geltend machen und sich zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückholen. Wir prüfen für Sie, ob und wann eine Erklärung notwendig ist – und sorgen dafür, dass Sie steuerlich das Beste aus Ihrer Situation herausholen.

Welche Rechtsformen kann ich als Ärzt:in wählen?

Als Alleineigentümer:in einer Ordination sind Sie jedenfalls Einzelunternehmer:in. Für Gruppenpraxen ermöglicht das Ärztegesetz den Betrieb in Form einer offenen Gesellschaft (OG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) unter bestimmten Voraussetzungen. Das Ärztegesetz enthält konkrete Rahmenbedingungen dafür. Die Besonderheiten und die unterschiedlichen steuerlichen Auswirkungen der gewählten Rechtsform erläutern wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.
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