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Steuerberatung für Vermietung und Immobilien

Steuerliche Klarheit für Eigentümer:innen, Vermieter:innen und Immobilieninvestor:innen

Ob Sie vermieten, kaufen, verkaufen, entwickeln oder umbauen – kaum ein Bereich ist steuerlich so vielschichtig wie der Immobilienbereich. Bei team taxbert unterstützen wir Privatpersonen und Unternehmen mit fundierter steuerlicher Expertise, wirtschaftlichem Weitblick und digitalem Zugang zu allen Prozessen.

Taxbert Meeting

Unsere Leistungen für Immobilienbesitzer:innen 

Immobilien bergen große Potenziale – steuerlich ebenso wie wirtschaftlich. Wir begleiten Sie mit Fachwissen durch alle Phasen und beraten Sie zu steuerlichen Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten.

Unser Angebot für die Immobilienbranche:

  • Anschaffung, Verkauf und Übertragung von Immobilien: Optimierung von Transaktionen, Begleitung bei Projekten; Beratung zur Immobilienertragsteuer (ImmoESt), Grunderwerbsteuer (GrESt), Spekulationsfristen, Hauptwohnsitzbefreiung und mehr; Neu seit 2023: Unter bestimmten Voraussetzungen können betriebliche Gebäude steuerfrei ins Privatvermögen entnommen werden. Wir prüfen, ob diese Möglichkeit für Ihre Immobilie infrage kommt und unterstützen Sie bei der optimalen Umsetzung.
  • Vermietung und Verpachtung: Steuerliche Begleitung von privaten und gewerblichen Mietobjekten – von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis zur Umsatzsteuerpflicht bei Vermietung.
  • Liebhabereiprüfung und Prognoserechnung: Erstellung von Rentabilitätsvorschauen zur Abgrenzung steuerlich anzuerkennender Einkünfte – besonders wichtig bei Vermietung und Sanierungen. 
  • Laufende Steuerberatung und Buchhaltung für Ihre Vermietung: Klar strukturiert, digital organisiert, mit Fokus auf steuerliche Optimierung und Planbarkeit; Effizienz durch automatisierte Buchungen sowie Anbindung an Banken zur automatischen Übernahme der Bankdaten.
  • Kostenrechnung für effiziente Betriebskostenabrechnungen: Implementierung einer Kostenrechnung bei Vorliegen mehrerer Immobilien; Aufbereitung der Betriebskostenabrechnungen auf Knopfdruck. 
  • Private Immobilieninvestor:innen und Holdingmodelle: Beratung bei der Strukturierung von Immobilienvermögen, Nutzung von Holdinggesellschaften, steuerliche Optimierung bei mehreren Objekten.
  • Schenkung, Erbschaft und Übertragungen im Familienkreis: Unterstützung in Bewertungsfragen; Beratung zu steuerfreien Gestaltungsmöglichkeiten, Optimierung des Grunderwerbs und Nutzung von Ausnahmen.

Warum team taxbert? Unsere Arbeitsweise

Immobilien-Know-how trifft Steuerkompetenz

Wir beraten umfassend – und denken über das Steuerrecht hinaus. 

Information als Entscheidungsgrundlage

Durch unsere digitale laufende Buchhaltung und Kostenrechnung liefern wir aussagekräftige Daten in Echtzeit.

Digitale Prozesse

Von Belegerfassung bis Prognose – wir arbeiten effizient, transparent und zukunftsorientiert. 

Verlässliche Betreuung

 Persönliche Ansprechpartner:innen für verständliche Antworten auf komplexe Steuerfragen. 

Ihre Ansprechpersonen

Vertrauen Sie auf eine:n Partner:in, der/die Ihre steuerlichen Herausforderungen versteht und mit Ihnen gemeinsam nachhaltige Lösungen entwickelt. team taxbert steht für Steuerberatung, die Ihnen nicht nur Sicherheit gibt, sondern auch neue Perspektiven eröffnet.

Herbert Toifl 
Cornelia Bartholner-Döller

FAQs zur Steuerberatung für Vermietung und Immobilien

Was ist die Immobilienertragsteuer und wie hoch ist sie in Österreich?

Wann und wie ist die Immobilienertragsteuer zu bezahlen?

Die ImmoESt ist im Regelfall sofort beim Verkauf durch den vertragserrichtenden Notar oder Rechtsanwalt im Rahmen der automatischen Selbstberechnung zu melden und direkt ans Finanzamt abzuführen. Das gilt auch für Privatpersonen.

Was bedeutet Liebhaberei im Steuerrecht und was ist die Konsequenz?

Liebhaberei bedeutet, dass keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt – wenn eine Tätigkeit dauerhaft Verluste erwirtschaftet und es keine realistische Aussicht gibt, damit langfristig Gewinne zu erzielen. 

Die Konsequenz von Liebhaberei ist keine Steuerabzugsfähigkeit – Verluste aus Liebhaberei dürfen steuerlich nicht geltend gemacht werden. Das bedeutet, Ausgaben werden vom Finanzamt nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anerkannt.

Ist die Vermietung meiner Wohnung umsatzsteuerpflichtig?

Die Vermietung einer Wohnung zu Wohnzwecken unterliegt in Österreich grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht. Eine wesentliche Ausnahme besteht für Kleinunternehmer:innen. Nachdem es sich bei dieser Befreiungsregelung um eine unechte Steuerbefreiung handelt, können in diesem Fall keine Vorsteuern geltend gemacht werden. Wir beraten Sie gerne zu allen steuerlichen Feinheiten rund um Ihre Wohnungsvermietung.

Wie kann ich die Grunderwerbsteuer bei Übertragungen reduzieren?

In Österreich gibt es mehrere gesetzliche Möglichkeiten, die Grunderwerbsteuer (GrESt) bei Übertragungen von Immobilien zu reduzieren oder sogar zu vermeiden.
  • Übertragungen im Familienverband („Begünstigter Personenkreis“): Begünstigtenregelung bei unentgeltlichen Übertragungen innerhalb der Familie (z. B. durch Schenkung oder Erbschaft). Dabei beträgt die GrESt nur 0,5 % bis 3,5 % vom Grundstückswert, gestaffelt: 
    - 0,5 % für die ersten 250.000 € 
    - 2,0 % für die nächsten 150.000 € 
    - 3,5 % für den Rest 
  • Einbringung in eine Gesellschaft: Reduzierte Grunderwerbsteuer (0,5 %) bei Übertragung auf eine GmbH im Rahmen der Einbringung unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Genaue Ermittlung des Grundstückswerts: Durch Gutachten kann ein geringerer Grundstückswert nachgewiesen werden, der die GrESt reduziert.
  • Ausnutzung der 75 %-Klausel bei Anteilsübertragungen (ab 1. 7.2025, davor 95 %): Keine GrESt bei geschickter Strukturierung von Anteilsverkäufen.

Welche Ausgaben kann ich bei der Vermietung meiner Wohnung steuerlich absetzen?

Abzugsfähig sind zum Beispiel Betriebskosten, Instandhaltung, Zinsen aus Krediten, Verwaltungskosten, Maklergebühren sowie die Abschreibung (AfA) für das Gebäude. Auch größere Erhaltungsaufwendungen können entweder sofort oder auf mehrere Jahre verteilt abgesetzt werden. Wir prüfen gerne, welche Kosten in Ihrem konkreten Fall geltend gemacht werden können. 

Ich möchte meine Wohnung vermieten – wie ermittle ich die Abschreibung?

Für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien kommt der gesetzlich festgelegte Prozentsatz von 1,5 % zur Anwendung. Ausnahmen von diesem Prozentsatz bestehen für vor 1915 errichtete Gebäude sowie für nach 30.6.2020 angeschaffte oder hergestellte Gebäude (beschleunigte Abschreibung). Zu beachten ist, dass vom Anschaffungswert der Wohnung ein entsprechender Grundanteil auszuscheiden ist, da nur der Gebäudeteil abgeschrieben werden darf. Abschreibung reduziert Ihre steuerliche Bemessungsgrundlage. Wir helfen Ihnen bei der korrekten Berechnung und Einordnung. 

Wie wirkt sich ein Immobilienkredit steuerlich aus?

Nur die Zinsen eines Kredits zur Anschaffung oder Sanierung einer vermieteten Immobilie sind als Werbungskosten absetzbar (§ 16 EStG). Die Tilgung des Kredits ist steuerlich nicht relevant. Wir helfen Ihnen, Finanzierung und steuerliche Absetzbarkeit optimal aufeinander abzustimmen.

Wann liegt eine gewerbliche Vermietung vor – und was bedeutet das steuerlich?

Eine gewerbliche Vermietung kann insbesondere bei kurzfristiger, möblierter Vermietung, bei mehreren Objekten oder zusätzlichen Dienstleistungen vorliegen. In solchen Fällen gelten andere steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regelungen: Es kann eine Gewerbeberechtigung erforderlich sein, Umsatzsteuerpflicht bestehen und eine Versicherungspflicht bei der SVS entstehen. Eine genaue Einordnung ist wichtig, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Kann ich Verluste aus Vermietung mit anderen Einkünften verrechnen?

Ja, Verluste aus Vermietung können grundsätzlich mit anderen Einkünften – etwa aus nichtselbständiger Arbeit – verrechnet werden. Das kann Ihre Einkommensteuerlast spürbar senken. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um eine einkommensteuerlich anerkannte Tätigkeit handelt und keine sogenannte Liebhaberei vorliegt.
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