Das Standortabsicherungsgesetz 2025 (SAG 2025) bringt eine Fortsetzung der Stromkostenkompensation für energieintensive Unternehmen in Österreich. Im Vergleich zum Stromkosten-Ausgleich für das Jahr 2022 (SAG 2022) ergeben sich jedoch einige Änderungen.
Nachdem der gesetzliche Rahmen bereits im Jahr 2025 geschaffen wurde, konkretisieren nun die am 13. April 2026 veröffentlichte Förderungsrichtlinie, vorbehaltlich der Genehmigung durch die europäische Kommission, (https://www.aws.at/standortabsicherung-fuer-industrie/downloads/) die praktischen Anforderungen. Für Unternehmen bedeutet das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich strukturiert vorzubereiten.
Die Antragstellung für die Förderung erfolgt über die Plattform der AWS (Austria Wirtschaftsservice).
Einreichzeitraum für das Jahr 2025 ist der 13. April bis 13. Oktober 2026
Prüfen Sie in wenigen Schritten, ob Ihr Unternehmen die wichtigsten Kriterien erfüllt:
✔ Ihr Unternehmen ist in einem förderfähigen Sektor tätig (energieintensive Industrie)
✔ Ihr Stromverbrauch liegt bei über 1 GWh pro Jahr und Anlage
✔ Ihr Stromverbrauch für2025 ist vollständig dokumentiert und nachvollziehbar
✔ Es liegt ein gültiges Energieaudit gemäß EEffG oder eine Energie- bzw. Umweltmanagementsystem-Bericht vor
✔ Sie sind bereit, Energieeffizienz- oder Dekarbonisierungsmaßnahmen umzusetzen
✔ Diese Maßnahmen können innerhalb von 60 Monaten umgesetzt werden
✔ Sie planen, den Standort mindestens 3 Jahre weiterzuführen
✔ Sie sind bereit, beschäftigungsrelevante Maßnahmen im Bedarfsfall sozial verträglich umzusetzen
Auch wenn viele Punkte erfüllt erscheinen, zeigt die Praxis, insbesondere aus der Prüfung des SAG 2022, dass die tatsächliche Umsetzung und Dokumentationsanforderung häufig komplexer ist als erwartet.
Besonders bei der Datenaufbereitung und den prüferischen Anforderungen kommt es regelmäßig zu Herausforderungen. Ergänzend zu den Förderungsrichtlinien wurde ein detaillierter Leitfaden veröffentlicht, der insbesondere die Methodik zur Ermittlung des förderfähigen Stromverbrauchsund der Produktionsmengen sowie die Leistungen des Wirtschaftsprüfers konkretisiert.
Im Vergleich zum SAG 2022 ist die Förderung im SAG 2025 deutlich stärker an konkrete Maßnahmen gekoppelt:
· verpflichtende Umsetzung von Energieeffizienz-bzw. Dekarbonisierungsmaßnahmen
· Die Amortisationszeit wurde von drei auf fünf Jahre erhöht
· klare Fristen für die Fertigstellung der Maßnahmen (60 Monate)
· Verpflichtende Standortbindung für zumindest drei Jahre
· Sozialverträgliche Beschäftigungssicherung
· erhöhte Anforderungen an Nachweise und Dokumentation
· Ab 2026: Produkte, die unter den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) fallen, sind nicht mehr förderfähig
In der praktischen Umsetzung zeigt sich zudem, dass die Anforderungen an die Datenqualität und die Konsistenz der Berechnungen im Vergleich zum SAG 2022 gestiegen sind.
Auch die Rolle des Wirtschaftsprüfers ist stärker in den Fokus gerückt, da zahlreiche Angaben im Antrag einer formellen Bestätigung unterliegen.
Unsere Erfahrungen aus dem SAG 2022 zeigen klar, dass der Erfolg einer Antragstellung weniger von der formalen Einreichung abhängt, sondern maßgeblich von der Qualität der Vorbereitung und der prüferischen Aufbereitung der Unterlagen. Dies ist für viele Unternehmen in der kurzen Zeit herausfordernd.
Aufgrund unserer Erfahrung aus zahlreichen Prüfungen im Rahmen des SAG 2022 unterstützen wir Unternehmen bei der Vorbereitung, Prüfung und Bestätigung von Förderanträgen sowie bei der strukturierten Aufbereitung der erforderlichen Unterlagen.

