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Stromkosten-Ausgleich kommt für die Jahre 2025 und 2026

17.11.2025
David Simon
d.simon@taxbert.at

Standortabsicherungsgesetz 2025 (SAG 2025)

Am 31. Oktober 2025 wurde das Standortabsicherungsgesetz 2025 (SAG 2025) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dadurch wird die Gewährung von Förderungen für den Ausgleich des Anstiegs der Strompreise infolge der Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandels für energieintensive Unternehmen in Österreich für die Jahre 2025 und 2026 möglich. Pro Jahr stehen maximal 75 Millionen Euro (MEUR) zur Verfügung.

Wenn das Fördervolumen ausgeschöpft ist, wird die Förderung aliquot gekürzt. Es handelt sich um eine Neuauflage des Stromkostenausgleichs 2022 (SAG 2022). Damals belief sich die ausbezahlte Beihilfesumme für das Jahr 2022 auf rund 184 MEUR (SAG Bericht 2022). Aufgrund dieser Daten ist von einer erheblichen aliquoten Kürzung für die Jahre 2025 und 2026 auszugehen. Um eine Förderung zu beantragen, müssen gewisse Kriterien erfüllt sein:

 

  • Das Unternehmen muss in Österreich in einem der in Anhang 1 des im Standortabsicherungsgesetzes veröffentlichten Sektoren tätig sein
  • Der Stromverbrauch muss pro Anlage zumindest 1 GWh pro Jahr betragen
  • Es ist verpflichtend ein Energieaudit bis spätestens 30. November 2026 vorzulegen oder ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen
  • Mit zumindest 80% der erhaltenen Fördersumme sind Energieeffizienz- und Dekarbonisierungsmaßnahmen umzusetzen

Weitere bereits veröffentlichte Eckpunkte zum SAG:

 

  • Gefördert werden bis zu 75% der tatsächlich angefallenen indirekten CO2- Kosten
  • Die Abwicklung der Förderung wird wieder durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) durchgeführt
  • Die Antragsstellung ist ab der beihilfenrechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission für das Jahr 2025 innerhalb von 6 Monaten zu stellen
  • Für das Jahr 2026 kann die Antragsstellung von 1. Jänner bis 30. Juni 2026 erfolgen

Eine detaillierte Förderrichtlinie wird bis Ende 2025 erwartet.

Es ist ratsam, sich bereits jetzt mit dem Energieaudit sowie mit möglichen Energieeffizienz- und Dekarbonisierungsmaßnahmen auseinander zusetzen.

Bei Fragen oder zur Unterstützung bei der Vorbereitung und Umsetzung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Autor
David Simon
Wirtschaftsprüfung & Bestätigungen
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