Am 31. Oktober 2025 wurde das Standortabsicherungsgesetz 2025 (SAG 2025) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dadurch wird die Gewährung von Förderungen für den Ausgleich des Anstiegs der Strompreise infolge der Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandels für energieintensive Unternehmen in Österreich für die Jahre 2025 und 2026 möglich. Pro Jahr stehen maximal 75 Millionen Euro (MEUR) zur Verfügung.
Wenn das Fördervolumen ausgeschöpft ist, wird die Förderung aliquot gekürzt. Es handelt sich um eine Neuauflage des Stromkostenausgleichs 2022 (SAG 2022). Damals belief sich die ausbezahlte Beihilfesumme für das Jahr 2022 auf rund 184 MEUR (SAG Bericht 2022). Aufgrund dieser Daten ist von einer erheblichen aliquoten Kürzung für die Jahre 2025 und 2026 auszugehen. Um eine Förderung zu beantragen, müssen gewisse Kriterien erfüllt sein:
Eine detaillierte Förderrichtlinie wird bis Ende 2025 erwartet.
Es ist ratsam, sich bereits jetzt mit dem Energieaudit sowie mit möglichen Energieeffizienz- und Dekarbonisierungsmaßnahmen auseinander zusetzen.
Bei Fragen oder zur Unterstützung bei der Vorbereitung und Umsetzung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

