Jahresabschluss & Steuererklärung
Ihr Jahresabschluss & ihre Steuererklärung in kompetenten Händen
Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung der Steuererklärungen gehören zu den wichtigsten wirtschaftlichen Pflichten eines Unternehmens. Bei team taxbert übernehmen wir diese verantwortungsvollen Aufgaben mit Expertise und Sorgfalt, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
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Was ist ein Jahresabschluss?
Der Jahresabschluss gibt Auskunft über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Der Jahresabschluss ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein zentrales Instrument zur Unternehmenssteuerung. Eine sorgfältige Erstellung ist daher essenziell für eine stabile finanzielle Zukunft.
Wer benötigt einen Jahresabschluss?
Einen Jahresabschluss benötigen alle buchführungspflichtigen Unternehmen. Abhängig von Rechtsform, Umsatz und Gewinn gelten dabei unterschiedliche Vorschriften. Auch für nicht verpflichtete Unternehmen kann ein Jahresabschluss sinnvoll sein, etwa zur besseren Steuerung oder für Finanzierungsgespräche. team taxbert bringt Expertise für Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größen.
Unsere Leistungen im Bereich der Steuererklärung
Bei team taxbert erhalten Sie mehr als nur einen Jahresabschluss mitsamt den Steuererklärungen. Wir verstehen uns als Ihr strategischer Partner, der Ihr Unternehmen ganzheitlich betrachtet. Ihre persönlichen Ansprechpartner:innen nehmen sich Zeit für Ihre individuellen Anliegen und stehen Ihnen mit fundiertem Rat zur Seite – nicht nur zum Bilanzstichtag, sondern das ganze Jahr hindurch.
Unsere Leistungen im Bereich Bilanzierung umfassen:
- Erstellung von Jahresabschlüssen nach UGB und IFRS
- Bilanzerstellung und Bilanzanalyse
- Anfertigung sämtlicher Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
- Erstellen von Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen
- Unterstützung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
- Steueroptimierte Gestaltung von Jahresabschlüssen
- Beratung zu bilanzpolitischen Entscheidungen
- Vorbereitung von Berichten für Banken und Investor:innen
Warum team taxbert für Ihre Steuererklärungen & Jahresabschluss?
Höchste Qualität garantiert
Unsere Bilanzbuchhalter:innen und Steuerexpert:innen verfügen über fundiertes Fachwissen und langjährige Erfahrung. Wir erstellen Ihre Abschlüsse und Steuererklärungen mit höchster Präzision und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.
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Effiziente Prozesse
Zeit ist ein wertvolles Gut. Durch die hohe Qualität unserer Buchhaltungen, welche die Grundlage für die Bilanzierung darstellt, sowie den reibungslosen Informationsfluss innerhalb des Teams sorgen wir für eine effiziente Erstellung Ihrer Bilanz oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. So halten wir nicht nur alle Fristen ein, sondern verschaffen Ihnen auch wertvolle Planungssicherheit.
Vertrauen durch Transparenz
Bei team taxbert setzen wir auf eine offene Kommunikation. Wir erklären Ihnen verständlich die Zahlen hinter Ihrem Abschluss und unterstützen Sie dabei, fundierte unternehmerische Entscheidungen zu treffen.
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Zuverlässigkeit als Grundprinzip
Auf uns ist Verlass: Termine werden eingehalten, Fristen gewahrt und Ihre individuellen Anforderungen stets berücksichtigt. Unsere Klient:innen schätzen die Sicherheit, die aus dieser Zuverlässigkeit erwächst.
Ihre Ansprechpersonen
Persönlicher Kontakt schafft Vertrauen. Ihre Ansprechpersonen begleiten Sie mit fachlicher Kompetenz und Verständnis für Ihre individuelle Unternehmenssituation – verlässlich, lösungsorientiert und immer auf Augenhöhe.
FAQs zur Bilanzierung
Was ist die Rechnungslegungspflicht und für wen gilt sie?
Wann muss der Jahresabschluss erstellt und veröffentlicht werden?
Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?
Welche Bestandteile hat ein Jahresabschluss?
Wie viel kostet ein Jahresabschluss?
Welche Steuererklärungen müssen Unternehmen jährlich abgeben und bis wann?
- Körperschaftsteuererklärung (für Kapitalgesellschaften), Einkommensteuererklärung (für Einzelunternehmen) oder Feststellungserklärung (für Personengesellschaften).
- Umsatzsteuerjahreserklärung
- Kapitalertragsteuererklärung, falls relevant.
- Erklärungen zur Kommunalsteuer und Lohnabgaben, sofern im Geschäftsjahr Arbeitnehmer:innen beschäftigt wurden.