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Jahresabschluss & Steuererklärung

Ihr Jahresabschluss & ihre Steuererklärung in kompetenten Händen

Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung der Steuererklärungen gehören zu den wichtigsten wirtschaftlichen Pflichten eines Unternehmens. Bei team taxbert übernehmen wir diese verantwortungsvollen Aufgaben mit Expertise und Sorgfalt, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Taxbert Meeting

Was ist ein Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss gibt Auskunft über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Der Jahresabschluss ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein zentrales Instrument zur Unternehmenssteuerung. Eine sorgfältige Erstellung ist daher essenziell für eine stabile finanzielle Zukunft.

Wer benötigt einen Jahresabschluss?

Einen Jahresabschluss benötigen alle buchführungspflichtigen Unternehmen. Abhängig von Rechtsform, Umsatz und Gewinn gelten dabei unterschiedliche Vorschriften. Auch für nicht verpflichtete Unternehmen kann ein Jahresabschluss sinnvoll sein, etwa zur besseren Steuerung oder für Finanzierungsgespräche. team taxbert bringt Expertise für Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größen.

Unsere Leistungen im Bereich der Steuererklärung

Bei team taxbert erhalten Sie mehr als nur einen Jahresabschluss mitsamt den Steuererklärungen. Wir verstehen uns als Ihr strategischer Partner, der Ihr Unternehmen ganzheitlich betrachtet. Ihre persönlichen Ansprechpartner:innen nehmen sich Zeit für Ihre individuellen Anliegen und stehen Ihnen mit fundiertem Rat zur Seite – nicht nur zum Bilanzstichtag, sondern das ganze Jahr hindurch.

Unsere Leistungen im Bereich Bilanzierung umfassen:

  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach UGB und IFRS
  • Bilanzerstellung und Bilanzanalyse 
  • Anfertigung sämtlicher Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen 
  • Erstellen von Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen 
  • Unterstützung bei steuerlichen Betriebsprüfungen 
  • Steueroptimierte Gestaltung von Jahresabschlüssen 
  • Beratung zu bilanzpolitischen Entscheidungen
  • Vorbereitung von Berichten für Banken und Investor:innen

Warum team taxbert für Ihre Steuererklärungen & Jahresabschluss?

Höchste Qualität garantiert

Unsere Bilanzbuchhalter:innen und Steuerexpert:innen verfügen über fundiertes Fachwissen und langjährige Erfahrung. Wir erstellen Ihre Abschlüsse und Steuererklärungen mit höchster Präzision und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.

Effiziente Prozesse

Zeit ist ein wertvolles Gut. Durch die hohe Qualität unserer Buchhaltungen, welche die Grundlage für die Bilanzierung darstellt, sowie den reibungslosen Informationsfluss innerhalb des Teams sorgen wir für eine effiziente Erstellung Ihrer Bilanz oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. So halten wir nicht nur alle Fristen ein, sondern verschaffen Ihnen auch wertvolle Planungssicherheit

Vertrauen durch Transparenz

Bei team taxbert setzen wir auf eine offene Kommunikation. Wir erklären Ihnen verständlich die Zahlen hinter Ihrem Abschluss und unterstützen Sie dabei, fundierte unternehmerische Entscheidungen zu treffen.

Zuverlässigkeit als Grundprinzip

Auf uns ist Verlass: Termine werden eingehalten, Fristen gewahrt und Ihre individuellen Anforderungen stets berücksichtigt. Unsere Klient:innen schätzen die Sicherheit, die aus dieser Zuverlässigkeit erwächst.

Ihre Ansprechpersonen

Persönlicher Kontakt schafft Vertrauen. Ihre Ansprechpersonen begleiten Sie mit fachlicher Kompetenz und Verständnis für Ihre individuelle Unternehmenssituation – verlässlich, lösungsorientiert und immer auf Augenhöhe.

FAQs zur Bilanzierung

Was ist die Rechnungslegungspflicht und für wen gilt sie?

Wann muss der Jahresabschluss erstellt und veröffentlicht werden?

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss innerhalb von neun Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch einreichen. Für GmbHs bedeutet dies beispielsweise, dass der Abschluss für das Kalenderjahr 2024 bis spätestens 30. September 2025 offengelegt werden muss. Bei Überschreitung dieser Frist können Zwangsstrafen für die Gesellschaft und alle Geschäftsführer:innen verhängt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?

In einer Bilanz wird das Vermögen (Aktiva) dem Kapital (Passiva) eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag gegenübergestellt. Man erhält einen Überblick über die finanzielle Lage. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung hingegen erfasst die tatsächlichen Zahlungsvorgänge innerhalb eines Jahres und dient der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns. Letztere ist für kleinere Unternehmen und Freiberufler:innen vorgesehen, während bilanzierungspflichtige Unternehmen eine Bilanz erstellen müssen. Da bei team taxbert sämtliche Buchhaltung doppelt geführt werden, ermöglichen wir auch Einnahmen-Ausgaben-Rechner:innen einen umfassenderen Überblick über die finanzielle Lage Ihres Unternehmens.

Welche Bestandteile hat ein Jahresabschluss?

Ein vollständiger Jahresabschluss besteht aus einer Bilanz (Darstellung der Vermögens- und Kapitalstruktur), Gewinn- und Verlustrechnung (GuV; Übersicht über Erträge und Aufwendungen) und – sofern gesetzlich vorgeschrieben – einem Anhang (Erläuterungen zu Bilanz und GuV). Darüber hinaus ist bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften ein Lagebericht (Informationen über den Geschäftsverlauf und die voraussichtliche Entwicklung) erforderlich, der allerdings nicht Teil des Jahresabschlusses ist.

Wie viel kostet ein Jahresabschluss?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Das hängt von der Unternehmensgröße, der Komplexität der Geschäftsfälle und der damit verbundenen Anzahl an bewertungs- und bilanzierungsrelevanten Sachverhalten ab. Da bei team taxbert viel Wert auf eine sorgfältige laufende Buchhaltung gelegt wird, beschränkt sich der Jahresabschluss meist auf Bewertungen, Steuerberechnungen und gegebenenfalls den Anhang. Wir verrechnen nach geleistetem Zeitaufwand für die erbrachte Leistung.

Welche Steuererklärungen müssen Unternehmen jährlich abgeben und bis wann?

In Österreich sind Unternehmen verpflichtet, jährlich folgende Steuererklärungen beim Finanzamt einzureichen: 
  • Körperschaftsteuererklärung (für Kapitalgesellschaften), Einkommensteuererklärung (für Einzelunternehmen) oder Feststellungserklärung (für Personengesellschaften). 
  • Umsatzsteuerjahreserklärung
  • Kapitalertragsteuererklärung, falls relevant. 
  • Erklärungen zur Kommunalsteuer und Lohnabgaben, sofern im Geschäftsjahr Arbeitnehmer:innen beschäftigt wurden. 
Grundsätzlich sind die Körperschaftsteuer-, Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- sowie die Feststellungserklärung über FinanzOnline spätestens bis 30.6. des Folgejahres einzureichen. Bei Vertretung durch eine:n Steuerberater:in gelten längere Fristen.
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